News vom 24.10.2010
Ein Sprung ins Meer endet vor Gericht
Im Sommer endete eine Boots-Tour n Kroatien für Hermann Kreiger vor Gericht. Der Skipper aus Stockerau war am Hafen von Novigrad nackt ins Meer gesprungen, um seine Bootsleine zu sichern. Polizisten am Ufer beobachteten diese Aktion und genau und waren alles andere als amüsiert.
Kreiger erklärte, er wollte den Motor starten, als er bemerkte, dass sich eine Leine im Propeller verfangen hatte. Um umgehend einen größeren Schaden zu verhindern, streifte er seine Kleider ab und sprang nackt ins Wasser. Das war ein fataler Fehler, für den er schlussendlich vor Gericht landete. Das seine spontane Aktion solche Folgen haben würde, damit hatte der Geschäftsführer der Behinderteneinrichtung „special homes“ nicht gerechnet.
Die am Ufer stehenden Polizisten forderten Kreiger auf, sofort an Land zu erscheinen und zwar angezogen und mit meinem Pass. Da half kein Diskutieren, kein Bitten, keine Entschuldigung. Kreiger wurde auf die nächste Polizeiwache zitiert, wahrscheinlich weil sich die Polizisten durch den Anblick des nackten Urlaubers enorm gestört gefühlt hatte. Auf der Polizeiwache erhielt Kreiger eine Ladung fürs Gericht. Er musste bis zur Verhandlung in Kroatien ausharren. Schlussendlich musste der 60-Jährige eine Verwarnungsstrafe von 50 Euro zahlen. Kreiger sagte später „Diese Willkür hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.“



